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Sonderurlaub
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Sonderurlaub

In Nordrhein-Westfalen können ehrenamtlich tätige Personen ab 16 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen für die folgenden Tätigkeiten Sonderurlaubstage beim Arbeitgeber geltend machen:

  • leitende und helfende Tätigkeiten bei Jugendfreizeitmaßnahmen (im In- und Ausland)
  • Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Jugendarbeit
  • Teilnahme an Fachtagungen, wenn diese auf Leitungs- und Betreuungsaufgaben vorbereiten.

Weitere Details können im Sonderurlaubsgesetz nachgelesen werden.

Antrag stellen

Die Beantragung von Sonderurlaub für Ministranten/innen muss beim Landschaftverband Rheinland (LVR) eingereicht werden. Der Antrag wird grundsätzlich vom Maßnahmeträger (sprich: der zuständigen Pfarrei) beim Landesjugendamt gestellt und nicht von den Ehrenamtliche/n.

Bitte vor dem Ausfüllen der Antragsformulare unbedingt das Hinweisblatt aufmerksam lesen und die Fristen zum Einreichen beachten (allerspätestens vier Wochen vor der Freizeitmaßnahme).

Die aktuellen Dokumente können auf der Seite des LVR runtergelanden werden (siehe „Aktuelle Formulare zum KJFP 2018-2022“). Die benötigten Dokumente lauten dort wie folgt:

  • für Sonderurlaub im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit (Inland):
    „Muster 1 KJFP 2018-2022 (Antragsformular)“
  • für Sonderurlaub im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit (Gedenkstättenfahrten/Internationale Jugendarbeit):
    „Muster 1a – Antragsformular; Internationale Jugendarbeit, Gedenkstättenfahrten“
  • Verwendungsnachweis, der nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids auszufüllen ist
    „Muster 3 a KJFP 2018-2022 (Verwendungsnachweis)“
  • Auflistung der zu fördernden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    „Anlage 6 – Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Sonderurlaubsgesetz“
  • Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit und Nachweis des tatsächlich entstandenen (Brutto-)Verdienstausfalles
    „Anlage 6 a zum Verwendungsnachweis Bestätigung des Trägers/Bescheinigung des Arbeitsgebers“

Online-Antrag

Wer den Antrag digital ausfüllen möchte, muss sich auf der verlinkten Seite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen registrieren. Dann das Formular zur „Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz“ auswählen.